Jenische Geschichte in der Schweiz (Pro Juventute - Kinder der Landstrasse), Genozid, Völkermord

Pro Juventute «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse»

Text wird momentan überarbeitet!

 

Die Entschuldigung:


Die Entschuldigung von Bundespräsident Dr. Alphons Egli vom 3. Juni 1986 im Nationalratssaal für das den Jenischen in der Schweiz angetane Unrecht.
Am 3. Juni 1986, anlässlich der Nationalratsdebatte über den Geschäftsbericht des Bundesrats, entschuldigte sich Bundespräsident Egli dafür, dass der Bund das so genannte «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» der Stiftung Pro Juventute mitfinanziert hat. Diese Institution betrieb von 1925 bis 1973 eine systematische Politik von Kindswegnahmen gegenüber den jenischen Familien in der Schweiz; die Kinder wurden von Eltern und Geschwistern isoliert, als Adoptivkinder oder Verdingkinder, in Heimen und Anstalten fremdplatziert und waren oft grausamen Misshandlungen und in vielen Fällen auch sexuellem Missbrauch ausgesetzt.
Die Entschuldigung des bald darauf zurückgetretenen Bundespräsidenten war, unabhängig von ihrer eher zurückhaltenden und nicht sehr eleganten Formulierung, ein wichtiger symbolischer Akt der politischen Aufarbeitung der schweren und systematischen Verfolgung, welcher die Jenischen in der Schweiz bis 1973 unterzogen wurden, und markiert einen Wendepunkt hin zur Gleichberechtigung dieser Volksgruppe.

Die Entschuldigung hatte gemäss stenografischem Protokoll des Nationalrats folgenden Wortlaut:

«Frau Fankhauser [sp-Nationalrätin und ehemalige Mitarbeiterin der Pro Juventute], Sie haben ein betrübliches Kapitel aus der Tätigkeit der Pro Juventute angeschnitten. Es stimmt, dass in der Zeit von 1927 bis 1973 eine Aktion - sogar mit Unterstützung von Bundesgeldern - gestartet, Kinder der Fahrenden aus ihren Familien entfernt und in sogenannte Betreuungsfamilien eingegliedert wurden. Aber ich darf gleichzeitig auch betonen, dass seit 1973 nach unserem Wissen keine solchen Fälle mehr eingetreten sind. Die Pro Juventute hat damals im Auftrag oder nach Wunsch der Kantone gehandelt. Auch heute sind es die Kantone, die danach verlangen, dass ihnen die entsprechenden Akten ausgehändigt werden sollten. Ich kann Ihnen sagen, dass seit letzten Freitag, 30. Mai, bei uns eine Stiftungsbeschwerde anhängig ist.  Noch am gleichen Tag haben wir dafür gesorgt, dass die einschlägigen Akten unter Verschluss gesetzt wurden: Wir haben eine vorsorgliche Verfügung an die Pro Juventute erlassen, wonach diese Akten unter Verschluss gelegt werden müssen und die Schlüssel bei einer neutralen Stelle zu hinterlegen sind. Pro Juventute gibt ohne weiteres zu, dass hier ein betrübliches Kapitel geschrieben worden ist.
Wir werden dank dieser Stiftungs Beschwerde die Sache wieder irgendwie einzulenken [sic] versuchen. Die Pro Juventute hat öffentlich ihrem Bedauern darüber Ausdruck gegeben, dass diese Aktion unter ihrer Ägide durchgeführt worden ist. Was den Bund anbelangt, gebe ich meinem Bedauern Ausdruck, dass Bundeshilfe hierzu geleistet wurde. Ich scheue mich sogar nicht, mich in der Öffentlichkeit dafür zu entschuldigen, dass dies vor mehr als zehn Jahren passieren konnte.»